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Teil des Abgabenrechts / Steuerverwaltung / Finanzgerichtsbarkeit / Rechtsnormen

Fachanwalt für Steuerrecht

Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie unter anderem wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und sich noch nicht mit den Gepflogenheiten der Gewerbesteuer auskennen. Als Unternehmer oder Unternehmerin werden Sie immer wieder Kontakt mit dem Finanzamt haben. Eine fundierte Rechtsberatung kann, insbesondere in der Anfangszeit, helfen typische Fehler zu vermeiden und auch individuelle Fragen klären helfen, die sich vielleicht erst im Laufe der Existenzgründung stellen. Ihre Fragen sind uns wichtig, schließlich geht es um Ihre Existenz.

Aber auch Privatpersonen stehe ich in steuerrechtlichen Fragen gerne zur Seite, zum Beispiel bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer, wenn Sie ein Grundstück erwerben. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Bundesländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser Satz ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch, als Bemessungsgrundlage dient hierbei nicht nur der Kaufpreis, sondern auch übernommene sonstige Leistungen oder dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen des Grundstückes.
Gern bewahren wir Sie auch davor zu viel zu zahlen: Bestimmte Vorgänge sind nämlich von der Besteuerung ausgenommen, z. B. wenn Grundstücke durch Erbschaft oder Schenkung übergehen oder an den Ehegatten bzw. Lebenspartner verkauft werden.

Jetzt beraten lassen! Tel. 05221 - 16480