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Vorsicht vor Betrügern in der Corona-Krise

Steuerrecht: Vorsicht vor Betrügern in der Corona-Krise

Im Land NRW können bekanntlich seit Ende März 2020 Selbstständige, Einzelunternehmer, Freiberufler etc. einen einmaligen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen erhalten. Laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingräume u.ä. werden durch eine Einmal-Zahlung unterstützt. Die Voraussetzungen, die Förderungshöhen und die Formalien zum Antragsverfahren können auf Internetseiten des zuständigen Ministeriums und den Bezirksregierungen nachgelesen werden. Auch ich stehe mit Hinweisen gerne zur Verfügung.

Dieses Verfahren und diese Hilfe kann online durchlaufen werden und löst keine Kosten bei der Bewilligungsstelle aus. Dass jetzt vereinzelt sich Personen diese staatliche Soforthilfe-Bereitschaft zu Eigen machen, um sich bei der Antragstellung oder bei dem Ablauf des Verfahrens anzubieten und hierzu die Zuschuss-Zahlung über sich erlangen möchten, dabei Vorschüsse erbitten, sollte Vorsicht bieten. In diesem Zusammenhang geben sich betrügerisch handelnde Personen als angebliche Behörden-Mitarbeiter von der Bezirksregierung aus und wollen tatsächlich das Geld sich erschleichen.

Sie treten dazu als Anrufer an mögliche zuschussberechtigte Personen heran. Insofern sei Vorsicht geboten. Sprechen Sie von sich aus Ihren vertrauten Bevollmächtigten an, der Sie sicherlich umsichtig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen wird.

Jetzt beraten lassen! Tel. 05221 - 16480 zurück zur Übersicht