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Neue Verkehrsschilder in der StVO

Neue Verkehrsschilder in der StVO

Dass seit dem 28.04.2020 neue höhere Bußgelder für Verstöße gegen die StVO gelten, ist uns längst bekannt. Nicht so bekannt wurde, dass nun auch einige neue Verkehrsschilder gelten. Sie sollen Sicherheit für Fahrradfahrer erhöhen, dem rascheren Verkehrsfluss dienen und das Parken erleichtern.

Auf engeren Straßen werden nun Verbotsschilder zusehen sein, die das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen von Kleinkrafträdern und Fahrrädern untersagen. Eine Fahrradzone wird durch ein großes weißes Fahrradsymbol auf großem blauen Hintergrund auf dem Boden kenntlich gemacht. Autos müssen in solchen Zonen Vorrang gewähren. Diese Zone gilt auch für E-Roller. Für Fahrradfahrer, die zügig fahren, bietet sich die Nutzung von Radschnellwegen, gekennzeichnet durch ein grünes Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad.

Der grüne Pfeil im Zusammenhang mit dem Symbol eines Fahrrads ermöglicht dem Radfahrer das schnelle abbiegen nach rechts an beampelten Kreuzungen. Lastenfahrräder dürfen auf gekennzeichneten Flächen parken.

Fahrzeuge mit mindestens zwei Fahrzeuginsassen neben dem Fahrzeugführer dürfen auf gekennzeichneten Strecken die Bußspuren nutzen. Carsharing-Fahrzeuge erhalten gesonderte Parkrechte, gekennzeichnet mit einem schwarzen Pkw-Symbol, welches in der Mitte geteilt ist auf einem weißen Hintergrund, sowie mit Personen-Symbolen.

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