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Mietrecht: Unzulässige Eigenbedarfskündigung

Mietrecht: Unzulässige Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters einer Mietwohnung kann unzulässig sein, wenn der Mieter wegen des hohen Alters und des schlechten Gesundheitszustandes die Räumung der Wohnung als unzumutbare Härte erlebt. Grundsätzlich kann eine Eigenbedarfskündigung wirksam sein. Aber die Beendigung des Mietverhältnis kann für einen Mieter eine unzumutbare Härte darstellen.

Im rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreit dazu war die Mieterin 87 Jahre alt, lebte seit 1963 in der Wohnung, war pflegebedürftig, litt an einer Angststörung und an einer sozialen Anpassungsschwierigkeit und war tief in der Nachbarschaft verwurzelt. Durch Sachverständigengutachten ergab sich dann, dass die zu erwartende Räumung aufgrund der Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit nach zu einer Gefährdung bzw. Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mieterin führen würde.

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