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Längere Arbeitszeiten nach der Corona-Pause?

Längere Arbeitszeiten nach der Corona-Pause?

Sofern seit dem 04.05.2020 Friseursalons in Deutschland wieder öffnen dürfen, so werden auch bald andere Betriebe wieder für ihre Kunden da sein. Dann werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit Überstunden für Arbeitnehmer einstellen. Zu diesen sind sie verpflichtet, wenn in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dies geregelt ist. Allerdings zieht das Arbeitszeitgesetz dazu Grenzen. Diese werden auf die Stunden-Wochen-Anzahl oder auf die Stundenanzahl je Tag beschränkt.

Außerdem geltend besondere Regeln für Mitarbeiter unter der Volljährigkeitsgrenze. Bei Alledem kann sich der Anfall von Überstunden bei besonderen betrieblichen Belangen ergeben.

Die Arbeitsstunden selbst kann gegebenenfalls der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm vorgegebenen Arbeitszeiten festlegen, wenn keine spezielle Regelung sich im Arbeitsvertrag wiederfindet. Hingegen sind ganz aktuell Infektionshygieneregeln zu beachten, aber auch Interessen eines kinderbetreuenden Arbeitnehmers.

Jetzt beraten lassen! Tel. 05221 - 16480 zurück zur Übersicht