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Adoptionshilfegesetz beschlossen

Familienrecht: Adoptionshilfegesetz beschlossen

Der deutsche Bundestag beschloss Ende Mai 2020 das „Adoptionshilfe-Gesetz“. Ziel ist, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken. Allerdings ist die Zustimmung des Bundesrats noch erforderlich. Das Gesetz soll am 01.10.2020 in Kraft treten.

Mit diesem Gesetz soll auch gegen den Kinderhandel vorgegangen werden. Künftig müssen alle Auslandsadoptionen durch eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland begleitet werden.

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